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Beitragsordnung

Jahresbeiträge

Bei Neueintritten und Aktivierung von passiven Mitgliedern ab dem
16. Juli ist für die Restsaison nur die Hälfte des jeweiligen
Jahresbeitrages
zu bezahlen.

1. Ehrenmitglieder

beitragsfrei

2. Aktive Mitglieder mit durchgehender Vorbelegungsberechtigung

Mitglieder mit Hauptwohnsitz im Stadtbereich Neunburg v.W.
2.1.  Einzelmitglieder					135,-- Euro
2.2.  Ehepaare je Person				122,-- Euro

Mitglieder mit Hauptwohnsitz oder Arbeitsplatz und Zweitwohnsitz
ausserhalb
des Stadtbereiches Neunburg v.W., Rentner, Körperbehinderte ab
50 % und Auszubildende und Beamtenanwärter; auf Wunsch auch
Mitglieder nach Ziffer 3.
2.3.  Einzelmitglieder					83,-- Euro
2.4.  Ehepaare je Person				75,-- Euro

3. Aktive Mitglieder mit beschränkter Vorbelegungsberechtigung

(Montag mit Freitag nur bis 17:00 Uhr)

3.1.  Schüler, Studenten, Wehrpflichtige und Zivildienstleistende
- nach Vollendung des 23. Lebensjahres nur gegen Nachweis -
						  42,-- Euro
3.2.	wie vor, wenn mindestens ein Elternteil Mitglied des
Tennisclubs Neunburg v.W.  e.V. ist			30,-- Euro
3.3.	Kinder unter 10 Jahre				21,-- Euro

4. Passive Mitglieder					32,-- Euro

zugleich Beitrag bei Kündigung für das laufende Jahr, bis spätestens
30. April beim 1. Vorsitzenden

Aufnahmebeiträge

Regelaufnahmebeitrag					130,-- Euro

Ermäßigter Aufnahmebeitrag für Schüler, Studenten, Wehrpflichtige,
Zivildienstleistende, Auszubildende und Beamtenanwärter -
nach Vollendung des 23. Lebensjahres nur gegen Nachweis  50,-- Euro

Leihgebühr für Schließzylinder mit 1 Schlüssel zur Vorbelegungs-
anlage
Bei Rückgabe des funktionstüchtigen Schließzylinders mit dem
Schlüssel werden 10,-- Euro erstattet.

Gästekarten

Für 60 Minuten einschließlich der Pflegezeit nach dem Spiel.
Passive Mitglieder und Nichtmitglieder - für einheimische
Nichtmitglieder ist die Spielzeit auf der Anlage des
Tennisclubs Neunburg v.W.  e.V. auf jährlich 5 Stunden beschränkt -

Einzelperson						5,-- Euro
je Platz						10,-- Euro